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Was kostet mein Führerschein?
Auf diese Frage ist eine seriöse Antwort leider nicht möglich! Da jeder Fahrschüler andere Voraussetzungen mitbringt, entstehen unterschiedliche Kosten, die bestenfalls nur geschätzt werden können. Ganz besonders im Fahrschulbereich gilt: Was zunächst billig erscheint, wird in der Regel am Ende teuer! Besondere Vorsicht bei der Wahl einer Fahrschule ist immer dann geboten, wenn scheinbar billige Ausbildungsstunden, aber besonders teure Prüfungskosten, Rabatte oder Zugaben angeboten werden. Rabatte können z. B. nur beim Handel mit Waren, nicht aber auf Lohnkosten (Fahr-/Theorie-stunden) gewährt werden. Auf versteckte Nachschläge wie erneute Grundgebühr bei Nichtbestehen, Berechnen von Theorietests u.v.m. ist dehalb zu achten.
Zu einer guten Ausbildung und seriösen Fahrschule gehört am Ende auch eine komplette Ausbildungsrechnung mit allen Details.

Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?
Der amtliche Führerscheinantrag kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter ist durch den Gesetzgeber festgelegt (siehe Führerscheinklassen). Für das 'Begleitete Fahren ab 17' ist das Mindestalter 16 1/2 Jahre.

Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag. Für das 'Begleitete Fahren ab 17' wird die vorläufige Fahrberechtigung frühestens am 17. Geburtstag ausgehändigt.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung in der Fahrschule und für den Führerscheinantrag?

- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis).
- 1 Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 3,5x4,5 cm.
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen am Unfallort oder die Ausbildung in Erster Hilfe.
- Eventuell bereits vorhandener Führerschein.
Wir helfen Ihnen beim Antragsverfahren.

Wie viele Fahrstunden sind Pflicht?
Die gesamte Fahrstundenanzahl ist immer abhängig von der persönlichen Entwicklungsgeschwindigkeit, dem Einsatzwillen und der Begabung jedes einzelnen Fahrschülers. Je nach Führerscheinklasse hat jeder Fahrschüler eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden. Im praktischen Unterricht gibt es je nach Klasse zwischen 5 und 12 Sonderfahrten, die man zusätzlich zu den regulären Fahrstunden auf dem Weg zum Führerschein absolvieren muss.

Eine tabellarische Übersicht der zu absolvierenden besonderen Ausbildungsfahrten und des theoretischen Mindestunterrichts finden Sie hier.